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Wellensittiche in Mietwohnung

Die Haltung von Wellensittichen in der Mietwohnung sorgt immer wieder für Unsicherheit: Sind sie erlaubt? Wie viele Vögel gelten noch als „üblich“? Und was, wenn Nachbarn sich gestört fühlen? Dieser Ratgeber bündelt die Rechtslage, zeigt praxisnahe Lösungen und hilft, Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Darf der Vermieter Wellensittiche verbieten?

Wellensittiche gelten rechtlich als Kleintiere. Ihre Haltung ist in der Regel grundsätzlich erlaubt und darf im Mietvertrag nicht pauschal untersagt werden. Eine Meldepflicht gegenüber dem Vermieter besteht üblicherweise nicht, solange die Haltung im üblichen Maß bleibt, keine erheblichen Störungen verursacht und die Mietsache nicht beschädigt wird. Für eine artgerechte Unterbringung, Fütterung und Beschäftigung findest du zusätzliche Hinweise im Beitrag Haltung & Pflege von Wellensittichen.

Haustierhaltung im Mietvertrag – vier typische Varianten

Eine gute Übersicht zu typischen Klauseln bietet der Deutsche Mieterbund (DMB). Wichtig: Selbst bei „Genehmigungsvorbehalt“ sind Kleintiere häufig ausgenommen, weil ihre Haltung sozial üblich ist.

Was gilt rechtlich als „Kleintier“?

Als Kleintiere gelten Haustiere, die in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, keine übermäßigen Störungen verursachen und die Wohnung nicht beschädigen. Dazu zählen u. a. Wellensittiche, Kanarienvögel, Hamster, Rennmäuse, Meerschweinchen, Hauskaninchen und Zierfische. Für diese Tierarten sind pauschale Verbote im Mietvertrag in der Regel unwirksam.

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BGH-Entscheidung: Pauschale Verbote sind unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte am 20. März 2013 (Az.: VIII ZR 168/12) klar: Ein generelles Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag ist unwirksam. Stattdessen ist stets der Einzelfall zu betrachten – insbesondere Art des Tiers, Anzahl, Haltungsbedingungen, Störungen und etwaige Schäden.

Welche Vögel gelten in der Mietwohnung als Kleintiere?

Neben Wellensittichen werden auch andere Ziervögel in der Regel als Kleintiere eingestuft. Entscheidend ist, dass sie klein, vergleichsweise leise und in üblicher Anzahl gehalten werden.

Wellensittiche in der Mietwohnung – drei Vögel trinken gemeinsam aus einem Napf

✅ Typische Kleintiere (in Mietwohnungen erlaubt)

  • Kanarienvögel – klassische Käfigvögel, leise und unproblematisch.
  • Zebrafinken – klein, gesellig und relativ leise.
  • Gouldamadinen – farbenprächtige Prachtfinken, die selten stören.
  • Prachtfinken (z. B. Reisfinken) – unauffällige Kleinvögel mit geringem Geräuschpegel.
  • Diamanttäubchen – sehr leise und für Mietwohnungen gut geeignet.
  • Bourkesittiche – sanftmütig, eher dämmerungsaktiv und leise.
  • Schönsittiche – ruhige Neophema-Art, gilt rechtlich meist als Kleintier.
  • Schmucksittiche – ähnlich wie Schönsittiche, farbenfroh und leise.

❌ Arten an der Grenze oder nicht mehr als Kleintiere

  • Nymphensittiche – meist noch geduldet, aber deutlich lauter.
  • Agaporniden – klein, aber sehr lautstark, daher oft problematisch.
  • Ziegensittiche – aktiv, kletterfreudig und mit kräftiger Stimme.
  • Rotflügelsittiche – größer und lauter, rechtlich eher keine Kleintiere.
  • Alexandersittiche – große Sittiche, laut und kräftig, daher genehmigungspflichtig.
  • Papageienarten wie Graupapageien, Amazonen oder Aras – nicht als Kleintiere anerkannt, oft genehmigungspflichtig.

Fazit: Während kleine Arten wie Kanarienvögel, Finken, Bourkesittiche, Schönsittiche und Schmucksittiche rechtlich meist noch als Kleintiere gelten, bewegen sich größere und lautere Arten wie Nymphensittiche, Agaporniden oder gar Alexandersittiche bereits außerhalb dieser Kategorie. Bei ihnen kann der Vermieter eine Genehmigung verlangen oder die Haltung einschränken.

Wie viele Vögel sind in der Mietwohnung erlaubt?

Eine gesetzlich festgelegte Obergrenze gibt es nicht. Maßstab ist das „übliche Maß“ der Haltung:

  • Unproblematisch: 2–6 Wellensittiche in artgerechter Haltung, guter Hygiene und Rücksichtnahme auf Nachbarn.
  • Mittlere Schwärme (8–12 Tiere): Möglich, wenn Lärm- und Hygienemanagement gut gelöst sind und die Wohnsituation es zulässt.
  • Große Gruppen (≥ 15 Tiere): Kritisch – hier steigen Risiko und Belastung für Hausgemeinschaft und Wohnung. Vorab Gespräch mit Vermieter und Nachbarn suchen.

Wie viele Wellensittiche würdest du in einer Mietwohnung für angemessen halten?

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Ein Extremfall zeigt die Grenze: In einer 51 m²-Wohnung wurden über 80 Vögel gehalten; hier bestätigte das zuständige Amtsgericht eine fristlose Kündigung. Solch eine Konstellation überschreitet das sozial Übliche deutlich und fällt in den Bereich des Animal Hoarding.

Lärmbelästigung & Nachbarschaft – so bleibt es friedlich

Wellensittiche sind kommunikative Schwarmtiere. Ihr lebhaftes Zwitschern gehört dazu – vor allem morgens und abends. Damit es nicht zu Beschwerden kommt, helfen diese Maßnahmen:

  • Ruhezeiten respektieren: In Deutschland gelten üblicherweise 22:00–6:00 Uhr als Nachtruhe; vielerorts gibt es zusätzliche Mittagsruhe. Vermeide grelles Licht oder aktivierende Reize in dieser Zeit.
  • Schallschutz optimieren: Vorhänge, Teppiche, Bücherregale oder Akustikpaneele dämpfen den Schall. Positioniere den Käfig nicht direkt an der Nachbarwand.
  • Offen kommunizieren: Ein kurzes Gespräch mit den direkten Nachbarn schafft Verständnis. Transparenz wirkt deeskalierend, besonders bei Einzug oder Bestandserweiterung.
  • Tagesstruktur für die Vögel: Ausreichend Beschäftigung, Lichtführung (Tag-Nacht-Rhythmus) und ein ruhiger Rückzugsort senken den Lautstärke-Peak am Abend.

Weitere Hinweise zu Risiken im Wohnumfeld – von Lärm bis Luftqualität – findest du im Ratgeber Gefahrenquellen für Wellensittiche.

Außenvolieren & Balkonhaltung

Bei Haltung in einer Außenvoliere oder zeitweiser Balkonhaltung ist Rücksichtnahme besonders wichtig: In dicht besiedelten Wohngebieten können anhaltende, als störend empfundene Geräusche zu Unterlassungsansprüchen führen. Prüfe außerdem bauliche Vorgaben (Befestigung, Windschutz) sowie den Schutz vor Wetter, Raubtieren und Zugluft. Eine sorgfältige Planung verhindert Konflikte – und schützt die Tiere.

Hygiene, Gesundheit & Schäden an der Mietsache

Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zu überlassen; Mieter müssen sie pfleglich behandeln. Für Vogelhalter bedeutet das:

  • Regelmäßige Reinigung: Käfig, Freiflugbereich, Boden und Oberflächen sauber halten; Futterreste rasch entfernen.
  • Schutzmaßnahmen: Unterlagen, Streu und Kotbretter reduzieren Verschmutzung; Abdeckungen schützen Wände vor Spritzern oder Nagespuren.
  • Schädlingsprävention: Trockene Lagerung von Futter, regelmäßige Kontrolle auf Milben oder Insekten, gute Belüftung gegen Schimmel.
  • Instandsetzung: Entstandene Schäden (z. B. angenagter Putz oder Tapeten) sind beim Auszug zu beseitigen.

Sauberkeit wirkt sich direkt auf die Tiergesundheit aus. Woran du Probleme früh erkennst, zeigt der Beitrag Krankheitssymptome bei Wellensittichen erkennen.

Praxisnahe Konfliktlösung: So gehst du vor

  1. Selbstcheck: Lautstärke zu Stoßzeiten prüfen, Käfigstandort optimieren, Tagesablauf der Vögel beruhigen.
  2. Gespräch mit Nachbarn: Verständnis abholen, Kompromisse anbieten (z. B. Ruhezeiten, Schallschutz, Fensterzeiten).
  3. Vermieter informieren (freiwillig): Bei größeren Beständen oder sensibler Hausgemeinschaft kann proaktive Transparenz deeskalieren.
  4. Dokumentation: Bei wiederkehrenden Konflikten kurze Notizen zu Uhrzeiten, Maßnahmen und Ergebnissen führen – hilft im Streitfall.
  5. Mediation: Neutrale Vermittlung kann Fronten aufweichen, bevor rechtliche Schritte erwogen werden.

Rechtliche Einordnung im Überblick

  • Kleintierhaltung: Sozial üblich, pauschale Verbote im Mietvertrag in der Regel unwirksam (BGH, 20.03.2013, VIII ZR 168/12).
  • Einzelfallprüfung: Art, Anzahl, Haltung, Störungen, Schäden – entscheidend ist das Gesamtbild.
  • Grenzfälle: Übermäßige Tierhaltung (z. B. große Zuchten in kleinen Wohnungen) kann vertragswidrig sein und bis zur Kündigung führen; siehe auch Animal Hoarding.
  • Beratung: Bei Unsicherheit unterstützen Mietervereine – im Zweifel lohnt sich eine individuelle Rechtsberatung.
Nein, denn Wellensittiche zählen zu den Kleintieren und dürfen laut einem BGH-Urteil nicht pauschal verboten werden.
Eine feste Zahl gibt es nicht. Üblich sind kleine Schwärme mit zwei bis sechs Tieren. Bei größeren Gruppen kann es zu Konflikten mit dem Vermieter oder den Nachbarn kommen.
Neben Wellensittichen zählen dazu unter anderem Kanarienvögel, Finken, Bourkesittiche, Schönsittiche und Schmucksittiche. Größere Arten wie Nymphensittiche, Agaporniden oder Papageien gelten hingegen nicht mehr eindeutig als Kleintiere.
Ruhezeiten einhalten, den Standort des Käfigs optimieren und das Gespräch suchen. Bei anhaltender Störung kann eine Mediation sinnvoll sein.

Fazit: Recht und Rücksicht im Einklang

Die Haltung von Wellensittichen in der Mietwohnung ist zulässig, solange sie sich im üblichen Maß bewegt, Nachbarn nicht dauerhaft beeinträchtigt und die Wohnung pfleglich behandelt wird. Wer Hygiene, Schallschutz und Kommunikation ernst nimmt, hält seine Vögel artgerecht, legal und konfliktarm – und bewahrt das gute Miteinander im Haus.

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Vögel sind meine Leidenschaft: Schon seit Kindheitstagen ist mein Leben eng mit Wellensittichen verbunden. Mittlerweile bereichern auch andere australische Sittiche meinen Alltag. Als aktives Mitglied der AZ e. V. teile ich hier fundiertes Praxiswissen für eine Haltung, bei der das Tierwohl an erster Stelle steht. Dieses Projekt betreibe ich mit viel Herzblut – unabhängig, ehrlich und zur Kostendeckung finanziert durch *Affiliate-Links und Werbung.

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    Welliliebhaber 1. Dezember 2019 at 23:21 - Reply

    İch habe auch 30 wellensittiche. Bisher hat sich keiner beschwert. Auch niemand höhrt sie. Es kam mal der Hausmeister zu uns und hat die gesehen und hat es der Hausverwaltung gemeldet. İst es verboten die zu halten? Hab ich da überhaubt keine chanchen ? Die sind schon fast 4 jahre in meiner Wohnung und bisher hat sich niemand beschwert. Was nun ? Die untersagen mir es die in meiner Wohnung zu halten

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    Nance Kaa 4. September 2015 at 13:26 - Reply

    Hmm, also bei mir war das schon ein Problem mit 8 Wellensittichen.
    Die Nachbarn störte es nicht, aber als Balkon-Bauarbeiter tatsächlich den Vermietern gemeldet haben, dass ein Vogelzimmer existiert und da mehr als 2 Wellis sind, da gab es gut Ärger.
    Glücklicherweise stand eh ein Umzug an und in der neuen Wohnung habe ich direkt gesagt, dass ich ein „ein paar“ Wellis habe.
    Ich glaube, sie haben das eher als „ein Paar“ gedeutet. ;-)
    Auch hier hört kein Nachbar das Gezwitscher und die Vermieter sind glücklicherweise nicht im Ort ansässig.
    So ein bisschen Angst hatte ich schon, zumal es heißt, dass 4 Sittiche zum „üblichen Maß“ gehören.

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      Maik 5. September 2015 at 20:59

      Danke für deine Erfahrungen. Ich hatte Kontakt mit der Verbraucherzentrale und Mieterschutzbund in Rostock und selbst die konnten keine genauer Zahl nennen. Alles was über 6 Wellensittiche in der Mietwohnung geht, wird bei Nicht-Wellensittich-Halter also anormal bezeichnet. Und ich muss meinen Vermieter, besser gesagt meinen Hauswart, jedes Jahr erklären, dass es keine Probleme mit den Nachbarn gibt. Zudem renoviere ich ja regelmäßig, da es immer Schäden durch die Wellensittiche in der Wohnung gibt.

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    Brigitte Fischer 23. Juli 2013 at 16:04 - Reply

    Auch ich hatte damals keinen Ärger,als mit meinen 4 Wellis in einem Neubaugebiet wohnte mit 6 Stöcken und im Eingang 18 Wohnungen.

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    Jasmin 5. Januar 2013 at 00:18 - Reply

    Wir halten bis zu 30 Wellensittiche in der Wohnung. Unser Vermieter hat nichts dagegen und unsere Nachbarn auch nicht. Innerhalb des Hauses kann man die Wellis nicht hören. Aber wenn ich das Fenster auf habe, kann man sie auf der Straße hören und manche Gesichter wandern dann schon mal in die 2. Etage. Ich achte sehr darauf, das die Wellis nicht die Holzfenster oder die Wände kaputt knabbern, dafür stelle ich Knabbergelegenheiten auf.