Mach dein Wohnzimmer zum sicheren Vogel-Dschungel! Entdecke unsere große Liste völlig ungiftiger Zimmerpflanzen, Farne und Palmen, die du bedenkenlos ins Vogelzimmer stellen kannst. Ideal für ein gutes Raumklima und als gesunder Knabberspaß für deine Wellensittiche.
17th
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9. Oktober 2025
Leere Körnerhülsen, auch Spelzen genannt, gehören zum Alltag eines jeden Wellensittichhalters. Doch obwohl sie harmlos wirken, können sie zu Problemen führen, wenn sie nicht regelmäßig entfernt werden. Warum es wichtig ist, Spelzen zu beseitigen und wie du sie am besten entsorgst, erfährst du hier.
15th
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19. November 2025
Der Nymphensittich (Nymphicus hollandicus) ist weit mehr als nur ein hübscher Ziervogel. Viele Halter erleben ihn als treuen Mitbewohner, sensiblen Freund und talentierten Pfeifer. Zusammen mit dem Wellensittich gehört er zu den am häufigsten gehaltenen Sittichen überhaupt. Typisch für ihn sind die aufgestellte Federhaube, die orangefarbenen Wangenflecken und sein freundlich-neugieriges Wesen.
11th
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8. Januar 2026
Der Bourkesittich ist einer der sanftesten australischen Sittiche. Er ist leise, friedlich und somit ideal für Anfänger geeignet. Dieser Guide zeigt dir alles über die Haltung, das Verhalten, die Ernährung, die Farbschläge und die ideale Pflege dieser dämmerungsaktiven Vögel.
5th
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25. Januar 2026
Wer sich fragt, ob eine Zuchtgenehmigung benötigt wird, muss die aktuelle Rechtslage genau betrachten, da diese zwischen der Vogelart und dem Zweck der Zucht unterscheidet. Für private Wellensittichhalter gilt seit 2012 eine Erleichterung: Durch den Wegfall der Psittakose-Verordnung sind weder eine Zuchtgenehmigung noch amtliche Ringe erforderlich.
Anders verhält es sich jedoch, sobald die Zucht gewerbsmäßig betrieben wird, was meist ab drei Zuchtpaaren pro Jahr der Fall ist. Hier ist nach wie vor zwingend eine behördliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz notwendig. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem anderen australischen Sittichen wie beispielsweise Rosellas. Zwar ist auch hier keine Zuchtgenehmigung mehr nötig, doch greift das strikte Artenschutzrecht. Das bedeutet für Halter, dass sowohl eine Ringpflicht als auch eine Meldepflicht bei der zuständigen Naturschutzbehörde unumgänglich sind.