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Du spielst mit dem Gedanken, Wellensittiche zu züchten? Lange Zeit war die Zucht von Krummschnäbeln in Deutschland streng reglementiert. Wer Wellensittiche brüten lassen wollte, musste eine staatliche Prüfung ablegen und eine Quarantänestation nachweisen.
Doch wie sieht die Situation heute aus? Darfst du deine Vögel einfach brüten lassen – und gilt das auch für andere australische Sittiche wie Rosellas? In diesem Artikel klären wir die aktuelle Rechtslage für Hobbyzüchter auf, erklären den Unterschied zur gewerblichen Zucht und zeigen dir, welche Verantwortung auf dich zukommt.
Ist die Zuchtgenehmigung wirklich abgeschafft?
Ja und Nein. Die Antwort hängt davon ab, in welchem Rahmen du züchtest.
Bis zum Jahr 2012 war die Zuchtgenehmigung primär durch die Psittakose-Verordnung begründet. Da die Papageienkrankheit (Psittakose) auch auf den Menschen übertragbar ist, wollte der Staat durch eine Meldepflicht und Ringpflicht die Ausbreitung kontrollieren.
Mit der Aufhebung dieser Verordnung fiel die Pflicht zur Zuchtgenehmigung für reine Hobbyhalter weg. Das bedeutet: Wenn du privat ein Pärchen hast, das Nachwuchs bekommt, machst du dich nicht mehr strafbar und benötigst keine amtliche Erlaubnis mehr.
Wann du nach § 11 Tierschutzgesetz doch eine Erlaubnis brauchst
Der Wegfall der Seuchenschutz-Verordnung bedeutet keinen Freifahrtschein. Sobald deine Zucht als gewerbsmäßige Vogelzucht gilt, greift § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG).
Wann gilt eine Zucht als gewerbsmäßig?
Dies ist nicht bundeseinheitlich geregelt, wird aber von den meisten Veterinärämtern so ausgelegt:
- Regelmäßige Zucht: Du züchtest gezielt und wiederkehrend.
- Menge: Oft wird die Grenze bei mehr als 3 züchtenden Paaren pro Jahr gezogen.
- Verkauf: Du veräußerst die Jungtiere mit Gewinnabsicht (Einnahmen übersteigen die Ausgaben deutlich).
Trifft dies zu, musst du beim Veterinäramt deine Sachkunde nachweisen (Sachkundeprüfung) und Räumlichkeiten vorweisen, die eine artgerechte Haltung garantieren.

Auch ohne gesetzliche Ringpflicht sinnvoll: Bunte Fußringe helfen bei der Identifikation, der Altersbestimmung und der Zuordnung von Zuchtlinien.
Gibt es noch eine Ringpflicht für Wellensittiche?
Parallel zur Zuchtgenehmigung wurde auch die strikte, gesetzliche Ringpflicht (Beringungspflicht) für Wellensittiche und andere Papageienvögel im seuchenrechtlichen Sinne aufgehoben. Du bist als Privatperson also nicht mehr gezwungen, deine Küken mit amtlichen Fußringen der ZZZF zu kennzeichnen.
Warum du deine Vögel trotzdem beringen solltest
Experten und Tierschutzvereine raten dringend dazu, die Beringung auf freiwilliger Basis beizubehalten. Dafür gibt es gute Gründe:
- Identifikation: Entfliegt ein Vogel, ist der Ring oft die einzige Chance, den Besitzer zu ermitteln.
- Altersnachweis: Auf den Ringen ist oft das Schlupfjahr vermerkt.
- Abstammung: Um Inzucht zu vermeiden, ist eine genaue Zuordnung der Vögel unerlässlich.
- Seriosität: Gibst du Küken ab, wirkt eine Beringung (z. B. mit offenen Ringen oder Ringen von Verbänden wie der AZ oder dem DKB) deutlich professioneller.
Sonderfall Artenschutz: Regeln für andere australische Sittiche
Viele Halter pflegen nicht nur Wellensittiche, sondern auch andere australische Arten in ihrer Voliere. Hier ist Vorsicht geboten! Während Wellensittiche und Nymphensittiche rechtlich eine Sonderstellung einnehmen, gelten für fast alle anderen australischen Sittiche strengere Regeln aus dem Artenschutzrecht (Bundesartenschutzverordnung).
Brauche ich für Rosellas & Co. eine Zuchtgenehmigung?
Auch hier gilt: Die veterinäramtliche Zuchtgenehmigung (wegen Psittakose) ist für reine Hobbyhalter entfallen.
ABER: Die meisten australischen Sittiche sind „besonders geschützt“ (Anhang B der EU-Artenschutzverordnung). Das zieht zwei wichtige Pflichten nach sich:
- Meldepflicht: Du musst den Bestand und jeden Nachwuchs bei deiner zuständigen Unteren Naturschutzbehörde anmelden.
- Kennzeichnungspflicht (Ringpflicht): Diese Vögel müssen zwingend beringt werden, um ihre legale Herkunft (Nachzucht in der EU) nachzuweisen. Hierfür benötigst du spezielle Artenschutzringe (geschlossene Ringe mit Sollbruchstelle), die du über Verbände beziehen kannst.

Fußringe dienen der eindeutigen Kennzeichnung in der Sittichzucht – wichtig für Nachweise, Herkunft und Dokumentation.
Übersichtstabelle: Wer braucht Ring & Meldung?
| Art / Gruppe | Zuchtgenehmigung (Hobby)* | Ringpflicht (Artenschutz) | Meldepflicht (Behörde) |
|---|---|---|---|
| Wellensittich | Nein | Nein (Freiwillig empfohlen) | Nein |
| Nymphensittich | Nein | Nein (Freiwillig empfohlen) | Nein |
| Plattschweifsittiche (z.B. Rosella) | Nein | JA (Zwingend) | JA |
| Singsittiche | Nein | JA (Zwingend) | JA |
| Grassittiche (z.B. Glanzsittich) | Nein | JA (Zwingend) | JA |
*Hinweis: „Nein“ gilt nur, solange die Zucht nicht gewerbsmäßig (§ 11 TierSchG) betrieben wird.
Verantwortung statt Gesetz: Risiken der Hobbyzucht
Nur weil es erlaubt ist, ist es nicht automatisch einfach. Die Zucht von Wellensittichen birgt erhebliche Risiken für die Elterntiere und die Küken. Ohne fundiertes Wissen riskierst du das Leben deiner Vögel.
Es ist wichtig, die Tiere regelmäßig zu beobachten und tierärztlich untersuchen zu lassen, um Krankheiten bei Wellensittichen und deren Verbreitung vorzubeugen.
Zu den häufigsten Komplikationen gehören:
- Legenot: Das Weibchen kann das Ei nicht legen. Dies ist ein lebensbedrohlicher Notfall, der sofortige tierärztliche Hilfe erfordert.
- Spreizbeine: Durch falschen Nistkasten-Untergrund entwickeln Küken Fehlstellungen.
- Mangelerscheinungen: Die Aufzucht zehrt an den Reserven der Eltern (Kalzium, Vitamine).
- Aggression: Hennen können Hähne oder Küken töten, wenn Stress entsteht.
Checkliste: Bin ich bereit für die Zucht?
Bevor du einen Nistkasten aufhängst, solltest du dich fragen, ob du wirklich bereit bist. Weitere Details findest du in unserem Ratgeber zum Thema Wellensittiche selber züchten.
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Alter der Tiere | Sind beide Eltern mindestens 12 Monate alt (voll entwickelt)? |
| Gesundheit | Wurde ein Eingangscheck beim vogelkundigen Tierarzt gemacht? |
| Platzangebot | Hast du einen separaten Käfig, falls Eltern getrennt werden müssen? |
| Finanzen | Kannst du einen Not-Kaiserschnitt (Legenot) beim Tierarzt bezahlen? |
| Abnehmer | Wohin mit den 4–6 Küken, wenn du sie nicht alle behalten kannst? |
| Zeit | Hast du Zeit für Handfütterung (alle 2 Std.), falls die Eltern die Küken verstoßen? |
Häufige Fragen zur Zuchtgenehmigung
Fazit
Die Abschaffung der Zuchtgenehmigung für Wellensittiche erleichtert Hobbyhaltern den Einstieg, entbindet dich aber nicht von der Sorgfaltspflicht. Bei anderen australischen Arten musst du zudem zwingend den Artenschutz (Meldepflicht) beachten. Wenn du züchten möchtest, tue dies bitte nur mit ausreichendem Fachwissen und nicht „einfach mal so“.

Wo kann ich eine Zuchtgenehmigung für Wellensittiche machen, geht es nur da wo man wohnt oder kann ich das überall machen wo ich möchte, weil einen die leite woanders vielleicht sympathischer sind oä..?
Was kostet das? Welche Sachen muss man wissen?
Mfg
Eine Zuchtgenehmigung für Wellensittiche ist nicht mehr erforderlich. Du kannst als Vogelhalter bzw. Züchter einen Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz ablegen. Alle Informationen findest du auf der Webseite vom Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V..
Wo kann ich für die Vögel eine Zuzugsgenehmigung beantragen hat da jemand eine Telefonnummer?
Gilt das mit der Zucht nur bei Wellensittichen oder auch bei anderen Vögeln insbesondere Sittichen? Danke Euch
Der Wegfall der Zuchtgenehmigung ist gleichzeitig der Wegfall der Psittakose-Verordnung in Deutschland. Deutschland war das einzige Land in der Europäischen Union, welches eine staatliche Bekämpfung der Psittakose in einem Gesetz verankert hatte. Die Diskussion beim Wegfall der Psittakose-Verordnung war sehr intensiv, jedoch gab es in 10 Jahren gerade mal knapp 150 Psittakosefälle. Vogelhalter mussten immer nach Paragraf 17g Tierseuchengesetz eine Zuchtgenehmigung beantragen. Dort war auch geregelt, dass eine Kennzeichnungspflicht (Ringpflicht) bestand. Mit dem Wegfall der Psittakose-Verordnung brauchen alle Psittaciden– Halter bzw. Züchter keine Zuchtgenehmigung mehr. Kennzeichnung von Sittichen und Papageien mit Vogelringen ist nicht mehr erforderlich. Eine Ring- und Buchführungspflicht nach der Psittakose-Verordnung ist damit auch weggefallen, es sei denn die Vogelart ist in der Anlage 6 Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführt.
Nach dem Wegfall der Psittakose-Verordnung und der Ringpflicht bleibt für Vogelhalter, die mit dem Gedanken spielen zu züchten, eine Fürsorgepflicht. Jeder sollte im Vorfeld, von einem vogelkundigen Tierarzt abklären lassen, ob die Vögel gesund sind.