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Viele Wellensittichhalter starten aus Liebe zum Tier mit ein oder zwei Paaren und wollen einfach mal Wellensittiche selber züchten. Doch wenn die Volieren voller werden und der Verkauf von Jungvögeln regelmäßig Einnahmen bringt, schaltet sich der Gesetzgeber ein. Der Übergang von der „Liebhaberhaltung“ zur gewerbsmäßigen Vogelzucht ist fließend – und Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe.
In diesem Ratgeber erfährst du praxisnah, ab wann du als gewerbsmäßiger Züchter giltst, welche Erlaubnis du nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) benötigst und wie du Hürden beim Veterinäramt und Finanzamt meisterst.
Ab wann ist eine Zucht gewerbsmäßig? (Die Grenzen)
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht nach Gefühl, sondern nach harten Zahlen. Die wichtigste rechtliche Grundlage ist das Tierschutzgesetz (TierSchG) § 11. Eine Zucht gilt dann als gewerbsmäßig, wenn sie:
- planmäßig,
- fortgesetzt und
- mit der Absicht der Gewinnerzielung
betrieben wird. Um dies zu konkretisieren, orientieren sich die meisten Veterinärämter an der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes.
Wann du handeln musst: Die konkreten Zahlen
Viele Züchter unterschätzen, wie schnell sie in den gewerblichen Bereich rutschen. Wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, benötigst du in der Regel eine Erlaubnis:
📊 Die Schwellenwerte im Überblick (Richtwerte):
Eine Zucht gilt behördlich meist als gewerbsmäßig, sobald eine der folgenden Grenzen überschritten wird:
- Kleine Vögel (bis einschließlich Nymphensittich):
Mehr als 25 züchtende Paare.
Beispiele: Wellensittiche, Kanarienvögel, Zebrafinken, Unzertrennliche (Agaporniden), Nymphensittiche. - Mittelgroße Vögel (größer als Nymphensittich):
Mehr als 10 züchtende Paare.
Beispiele: Graupapageien, Amazonen, Edelpapageien, Rosellasittiche. - Großpapageien (Aras & Kakadus):
Mehr als 5 züchtende Paare.
Beispiele: Gelbbrustaras, Weißhaubenkakadus, Hyazinth-Aras. - 💰 Finanzieller Grenzwert (Wichtig!):
Wenn ein Verkaufserlös von mehr als 2.000 Euro jährlich zu erwarten ist (unabhängig von der Anzahl der Paare).
Rechenbeispiel: Verkaufst du ca. 50-60 Wellensittiche im Jahr (à 35€ – 40€), ist diese Grenze bereits erreicht. Bei teuren Arten (z.B. Graupapageien) reichen oft schon 2-3 Jungtiere.
Der Weg zur Zuchtgenehmigung (§ 11 TierSchG)
Solltest du die oben genannten Grenzen erreichen, ist der Gang zum Amt unumgänglich. Zuständig ist dein lokales Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (meist beim Landkreis oder der Stadtverwaltung). Auch wenn die Psittakose-Verordnung mittlerweile aufgehoben wurde, bleibt der § 11 TierSchG bestehen. Weitere historische und rechtliche Hintergründe findest du auch in unserem Artikel zur Zuchtgenehmigung und Ringpflicht.
Der Prozess mag bürokratisch wirken, dient aber dem Schutz der Tiere. Er besteht im Wesentlichen aus drei Säulen:
1. Der Sachkundenachweis
Du musst beweisen, dass du weißt, was du tust. Liebe zum Tier reicht hier nicht; du benötigst fundiertes Wissen über Genetik, Krankheiten, Haltung und Gesetze. Diesen Nachweis erbringst du meist durch:
- Ein Fachgespräch: Der Amtstierarzt prüft dich mündlich.
- Zertifizierte Lehrgänge: Viele Ämter erkennen Prüfungen anerkannter Verbände an (z. B. BNA oder DKB).
2. Die Zuverlässigkeit
Das Amt prüft, ob du persönlich geeignet bist. Dafür musst du ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O für Behörden) vorlegen. Vorstrafen im Bereich Tierschutz sind ein absolutes Ausschlusskriterium.
3. Die Räumlichkeiten
Ein Amtstierarzt wird deine Zuchtanlage besichtigen. Die Anforderungen orientieren sich oft an den „Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien“ (BMEL). Geprüft wird unter anderem:
- Sind die Volieren groß genug?
- Gibt es eine Quarantänemöglichkeit für kranke Neuzugänge?
- Sind Futterküche und Lagerräume hygienisch einwandfrei (kein Ungeziefer)?
- Ist Tageslicht oder adäquate Beleuchtung (UV-Licht) vorhanden?

Ein volles Gelege bedeutet Verantwortung: Sobald die Zucht planmäßig erfolgt und bestimmte Grenzen (z. B. Anzahl der Paare oder Verkaufserlös) überschreitet, greift die Erlaubnispflicht nach § 11 TierSchG.
Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Erlaubnis
Damit dein Antrag reibungslos durchgeht, halte dich an diesen Ablauf:
- Kontakt aufnehmen: Rufe beim zuständigen Veterinäramt an und bitte um die Formulare für den „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG“.
- Unterlagen sammeln:
- Ausgefüllter Antrag
- Bestandsbuch (Hier findest du eine kostenlose Zuchtbuch-Vorlage als PDF)
- Skizze deiner Zuchtanlage (Grundriss)
- Sachkundenachweis (Kopien von Zeugnissen/Schulungen)
- Führungszeugnis (beantragt beim Bürgeramt)
- Abnahme-Termin: Vereinbare den Termin zur Besichtigung deiner Anlage.
- Genehmigung: Wenn alles passt, erhältst du den Bescheid. Rechne mit Verwaltungsgebühren (je nach Landkreis ca. 50 bis mehrere hundert Euro).
Achtung: Veterinäramt ist nicht Finanzamt!
Ein häufiges Missverständnis: „Ich habe die Erlaubnis vom Vet-Amt, also ist alles legal.“ Das ist nur die halbe Miete. Die gewerbsmäßige Zucht hat auch steuerliche Konsequenzen.
Einkommensteuer & „Liebhaberei“
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Gewinne aus Tierverkäufen zu versteuern. Meldest du ein Gewerbe an, kannst du Ausgaben (Futter, Tierarzt, Strom, Volierenbau) gegenrechnen.
Wenn du dauerhaft Verluste machst (was bei vielen Hobbyzüchtern der Fall ist), stuft das Finanzamt dies oft als „Liebhaberei“ ein. Das bedeutet, du musst keine Steuern zahlen, kannst aber auch keine Verluste geltend machen. Dennoch: Melde deine Tätigkeit proaktiv an, um den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Häufige Fragen zur gewerbsmäßigen Vogelzucht
Zusammenfassung
Die gewerbsmäßige Vogelzucht ist ein spannender Schritt, der Professionalität erfordert. Wer die Regeln befolgt, schützt nicht nur sich selbst vor Bußgeldern, sondern signalisiert Käufern auch Qualität und Seriosität.
🚀 Checkliste für angehende Züchter
- ✅ Bestand prüfen: Zähle deine Paare und kalkuliere den erwarteten Umsatz (siehe Box oben).
- ✅ Wissen vertiefen: Besuche Schulungen.
- ✅ Raumplanung: Erstelle einen Grundriss deiner Anlage inkl. Quarantänebereich.
- ✅ Gesetze lesen: Wirf einen Blick in das TierSchG § 11.
- ✅ Dokumentation: Führe von Tag 1 an ein Zuchtbuch.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an dein zuständiges Veterinäramt oder einen Steuerberater.

Vielen Dank für diesen interessanten und hilfreichen Artikel, der mir sehr bei der Recherche geholfen hat.
Liebe Grüße aus Hannover
Nellja Strehlau
Vielleicht besteht auch die Möglichkeit auf die in Deutschland existierenden Verbände hinzuweisen die sich der Vogelzucht widmen, wie zum Beispiel dem Deutschen Kanarien- und Vogelzüchterbund e.V. unter http://www.vogelbund.de
Ich finde es wichtig, dass interessierte Züchterinnen und Züchter sich organisieren und stetig Schulungen besuchen, damit sie sich von privaten Vermehrern unterscheiden.
Danke für den tollen Artikel!
Danke für den Artikel, ein guter Einstieg in die Vorbereitungen einer gewerbsmäßigen Zucht. Das die Ringpflicht entfallen ist, sollte nochmal bewusst auf Wellensittiche spezifiziert werden.
Ich habe en Nymphensittich Pärchen, muss ich eine Zucht anmelden?
Nein, du muss die Zucht nur anmelden, wenn du damit Geld verdienen möchtest.
Vielen Dank für diesen gut formulierten und hilfreichen Artikel, der mir sehr bei der Recherche geholfen hat.
Liebe Grüße aus Hannover
W. Wengenroth
Vielen Dank für die Weitergabe dieses Artikels. Ich wusste nicht, dass es kommerzielle Vogelhaltung gibt. Ich freue mich darauf, mehr aus Ihrem Blog zu erfahren.