Bis 2014 war für die Zucht von Wellensittichen eine Zuchtgenehmigung erforderlich. Diese Regelung wurde jedoch aufgehoben, da Wellensittiche als nicht gefährdete Art eingestuft werden. Eine Erlaubnis ist somit nicht mehr erforderlich. Wer Wellensittiche züchten möchte, sollte sich jedoch über die gesetzlichen Vorschriften zur artgerechten Haltung von Vögeln informieren.
Lange Zeit war dafür eine Zuchterlaubnis erforderlich. Dies ging aus § 17 des Tierseuchengesetztes hervor. Seit dem Inkrafttreten des neuen Tiergesundheitsgesetzes, das seit dem 1. Mai 2014 gilt, ist dieser Paragraph nicht mehr enthalten. Überflüssig wurde das Verbot der Zucht ohne Zuchtgenehmigung jedoch bereits im September 2012, als die Psittakose-Verordnung aufgehoben wurde.
Rechtliche Voraussetzungen für die Zuchtgenehmigung
Die Psittakose-Verordnung regelte, welche Maßnahmen vom Züchter getroffen werden müssen, wenn ein Vogel an der Papageienkrankheit (Psittakose) erkrankt ist.
Diese Krankheit stellt nicht nur für Vögel, sondern auch für Menschen ein Risiko dar. Um die Krankheit schnell eindämmen zu können, war unter anderem eine Beringung aller Nachzuchten vorgesehen sowie die genaue Buchführung über Nachkommen. Für die gewerbliche Zucht ist auch weiterhin eine Erlaubnis nötig.
Gesundheitliche Aspekte beachten
Zusätzlich sollte man sich über die gesundheitlichen Aspekte der Wellensittichzucht informieren. Wellensittiche sind anfällig für bestimmte Krankheiten, wie z. B. Papageienkrankheit, Eierstockentzündung oder Trichomoniasis. Es ist daher wichtig, die Vögel regelmäßig tierärztlich untersuchen zu lassen, um Krankheiten vorzubeugen.
Optimale Bedingungen für gesunden Nachwuchs
Trotzdem sollte die Entscheidung zur Zucht gut überdacht werden, da es bei der Zucht von Wellensittichen regelmäßig zu Problemen kommen kann. Daher sollte der Züchter sich im Vorfeld über mögliche Risiken informieren. Voraussetzung für die Zucht von Wellensittichen sind gesunde, adulte Elterntiere. Auch wenn Wellensittiche bereits früher geschlechtsreif sind, sollte mit der Zucht gewartet werden, bis beide Tiere etwa ein Jahr alt sind.