Eine Euthanasie kann erwogen werden, wenn eine Erkrankung nicht mehr behandelbar ist und Schmerzen, Atemnot oder andere schwere Belastungen nicht ausreichend gelindert werden können. Die Entscheidung sollte nach Untersuchung und Bewertung der Lebensqualität gemeinsam mit einem vogelkundigen Tierarzt getroffen werden. Ein Wellensittich darf niemals in Eigenregie eingeschläfert oder getötet werden. Mehr dazu: Euthanasie beim Wellensittich.