Zuchtgenehmigung für Wellensittiche
Bis 2014 war für die Zucht von Wellensittichen eine Zuchtgenehmigung erforderlich. Diese Regelung wurde jedoch aufgehoben, da Wellensittiche als nicht gefährdete Art eingestuft werden. Eine Erlaubnis ist somit nicht mehr erforderlich. Wer Wellensittiche züchten möchte, sollte sich jedoch über die gesetzlichen Vorschriften zur artgerechten Haltung von Vögeln informieren.
Lange Zeit war dafür eine Zuchterlaubnis erforderlich. Dies ging aus § 17 des Tierseuchengesetztes hervor. Seit dem Inkrafttreten des neuen Tiergesundheitsgesetzes, das seit dem 1. Mai 2014 gilt, ist dieser Paragraph nicht mehr enthalten. Überflüssig wurde das Verbot der Zucht ohne Zuchtgenehmigung jedoch bereits im September 2012, als die Psittakose-Verordnung aufgehoben wurde.
Rechtliche Voraussetzungen für die Zuchtgenehmigung
Die Psittakose-Verordnung regelte, welche Maßnahmen vom Züchter getroffen werden müssen, wenn ein Vogel an der Papageienkrankheit (Psittakose) erkrankt ist.
Diese Krankheit stellt nicht nur für Vögel, sondern auch für Menschen ein Risiko dar. Um die Krankheit schnell eindämmen zu können, war unter anderem eine Beringung aller Nachzuchten vorgesehen sowie die genaue Buchführung über Nachkommen. Für die gewerbliche Zucht ist auch weiterhin eine Erlaubnis nötig.
Gesundheitliche Aspekte beachten
Zusätzlich sollte man sich über die gesundheitlichen Aspekte der Wellensittichzucht informieren. Wellensittiche sind anfällig für bestimmte Krankheiten, wie z. B. Papageienkrankheit, Eierstockentzündung oder Trichomoniasis. Es ist daher wichtig, die Vögel regelmäßig tierärztlich untersuchen zu lassen, um Krankheiten vorzubeugen.
Optimale Bedingungen für gesunden Nachwuchs
Trotzdem sollte die Entscheidung zur Zucht gut überdacht werden, da es bei der Zucht von Wellensittichen regelmäßig zu Problemen kommen kann. Daher sollte der Züchter sich im Vorfeld über mögliche Risiken informieren. Voraussetzung für die Zucht von Wellensittichen sind gesunde, adulte Elterntiere. Auch wenn Wellensittiche bereits früher geschlechtsreif sind, sollte mit der Zucht gewartet werden, bis beide Tiere etwa ein Jahr alt sind.
Eine Zuchtgenehmigung für Wellensittiche ist nicht mehr erforderlich. Du kannst als Vogelhalter bzw. Züchter einen Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz ablegen. Alle Informationen findest du auf der Webseite vom Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V..
Wo kann ich eine Zuchtgenehmigung für Wellensittiche machen, geht es nur da wo man wohnt oder kann ich das überall machen wo ich möchte, weil einen die leite woanders vielleicht sympathischer sind oä..?
Was kostet das? Welche Sachen muss man wissen?
Mfg
Wo kann ich für die Vögel eine Zuzugsgenehmigung beantragen hat da jemand eine Telefonnummer?
Der Wegfall der Zuchtgenehmigung ist gleichzeitig der Wegfall der Psittakose-Verordnung in Deutschland. Deutschland war das einzige Land in der Europäischen Union, welches eine staatliche Bekämpfung der Psittakose in einem Gesetz verankert hatte. Die Diskussion beim Wegfall der Psittakose-Verordnung war sehr intensiv, jedoch gab es in 10 Jahren gerade mal knapp 150 Psittakosefälle. Vogelhalter mussten immer nach Paragraf 17g Tierseuchengesetz eine Zuchtgenehmigung beantragen. Dort war auch geregelt, dass eine Kennzeichnungspflicht (Ringpflicht) bestand. Mit dem Wegfall der Psittakose-Verordnung brauchen alle Psittaciden– Halter bzw. Züchter keine Zuchtgenehmigung mehr. Kennzeichnung von Sittichen und Papageien mit Vogelringen ist nicht mehr erforderlich. Eine Ring- und Buchführungspflicht nach der Psittakose-Verordnung ist damit auch weggefallen, es sei denn die Vogelart ist in der Anlage 6 Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführt.
Nach dem Wegfall der Psittakose-Verordnung und der Ringpflicht bleibt für Vogelhalter, die mit dem Gedanken spielen zu züchten, eine Fürsorgepflicht. Jeder sollte im Vorfeld, von einem vogelkundigen Tierarzt abklären lassen, ob die Vögel gesund sind.
Gilt das mit der Zucht nur bei Wellensittichen oder auch bei anderen Vögeln insbesondere Sittichen? Danke Euch