
Brauche ich eine Zuchtgenehmigung für Wellensittiche? Für die private Hobbyzucht besteht in Deutschland seit dem Wegfall der Psittakose-Verordnung grundsätzlich keine frühere Zuchtgenehmigung und keine seuchenrechtliche Ringpflicht mehr. Das bedeutet aber nicht, dass jede Zucht ohne weitere Prüfung zulässig oder verantwortbar ist: Tierschutzrecht, eine mögliche Gewerbsmäßigkeit und der Artenschutz bei anderen Vogelarten können weiterhin Pflichten auslösen.
Dieser Ratgeber erklärt die Grundzüge der Rechtslage für Wellensittiche. Er ersetzt keine verbindliche Auskunft des Veterinäramts oder der zuständigen Naturschutzbehörde. Wenn du regelmäßig Jungvögel abgibst, mehrere Paare züchtest oder eine andere Sittich- bzw. Papageienart hältst, solltest du die konkrete Situation vor Beginn der Zucht direkt mit der zuständigen Behörde klären.
Wichtig: Rechtlich erlaubt heißt nicht automatisch sinnvoll
Eine Brut bringt Verantwortung für Henne, Hahn und jeden Jungvogel mit sich. Gesundheitsvorsorge, Platzreserven, tierärztliche Erreichbarkeit, Herkunftsnachweise und eine langfristige Unterbringung aller Jungvögel müssen geklärt sein, bevor ein Nistkasten angeboten wird.
Ist die Zuchtgenehmigung für Wellensittiche abgeschafft?
Die frühere Zuchtgenehmigung für Papageien und Sittiche beruhte vor allem auf der Psittakose-Verordnung. Mit deren Aufhebung im Jahr 2012 entfiel die seuchenrechtliche Zuchtgenehmigung für die private Haltung und Nachzucht von Wellensittichen. Auch die damit verbundene seuchenrechtliche Kennzeichnungspflicht durch Ringe besteht für Wellensittiche nicht mehr.
Für eine private, nicht gewerbsmäßige Hobbyzucht von Wellensittichen brauchst du deshalb grundsätzlich keine frühere amtliche Zuchtgenehmigung. Dennoch gilt weiterhin § 2 Tierschutzgesetz: Wer Tiere hält, betreut oder züchtet, muss sie angemessen ernähren, pflegen und unterbringen sowie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Kurzantwort für private Wellensittichhalter
Für private Hobbyzucht: keine frühere Zuchtgenehmigung nach der aufgehobenen Psittakose-Verordnung und keine seuchenrechtliche Ringpflicht. Aber: Tierschutzrechtliche Pflichten, mögliche örtliche Vorgaben und die Verantwortung für Elterntiere sowie Nachwuchs bleiben bestehen.
Wann kann § 11 Tierschutzgesetz relevant werden?
Eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz kann erforderlich sein, wenn Tiere gewerbsmäßig gezüchtet oder gehalten werden. Ob eine Tätigkeit als gewerbsmäßig gilt, beurteilt die zuständige Behörde anhand des Einzelfalls. Es kommt nicht nur auf die Zahl der Paare an, sondern zum Beispiel auch auf Regelmäßigkeit, Umfang, Verkauf, Organisation und Gewinnerzielungsabsicht.
Eine bundesweit verbindliche Grenze von „drei Zuchtpaaren pro Jahr“ gibt es nicht. Behördliche Merkblätter nennen für Vögel häufig deutlich höhere Orientierungswerte, etwa regelmäßigen Verkauf und mehr als 25 züchtende Paare bei Arten bis Nymphensittichgröße. Diese Werte sind jedoch nur eine Verwaltungshilfe und ersetzen nicht die Prüfung durch dein Veterinäramt.
Wenn du regelmäßig Jungvögel abgibst, die Zucht planmäßig ausbaust oder Einnahmen erzielen möchtest, kläre die Voraussetzungen vorher beim Veterinäramt. Ergänzend findest du auf dieser Website den Ratgeber Gewerbsmäßige Vogelzucht: Wann eine §-11-Erlaubnis relevant sein kann.
Gibt es noch eine Ringpflicht für Wellensittiche?
Für Wellensittiche besteht aufgrund der abgeschafften Psittakose-Verordnung keine allgemeine seuchenrechtliche Ringpflicht mehr. Private Halter müssen Jungvögel daher nicht mit amtlichen Ringen kennzeichnen lassen.
Freiwillige Ringe können bei verantwortungsvoller, dokumentierter Zucht dennoch hilfreich sein. Sie sind aber kein Ersatz für eine sorgfältige Zuchtdokumentation und dürfen nur fachgerecht eingesetzt werden. Ein zu enger, falsch angebrachter oder ungeeigneter Ring kann den Vogel verletzen.
Wann können freiwillige Ringe sinnvoll sein?
- Dokumentation: Ein eindeutiger Ringcode kann helfen, Daten zu Herkunft, Schlupf und Zuchtlinie zuzuordnen.
- Verwechslungsrisiken senken: Besonders bei mehreren ähnlich aussehenden Vögeln kann eine nachvollziehbare Kennzeichnung hilfreich sein.
- Altersangabe: Je nach Ring- und Verbandssystem kann ein Jahrgang oder eine fortlaufende Nummer dokumentiert sein.
- Abgabeunterlagen: Bei der Abgabe können Ringnummer, Schlupfdatum und bekannte Herkunft schriftlich festgehalten werden.
Eine Anleitung zum Ringlesen und zur Altersbestimmung findest du unter Ringkennzeichnung und Altersbestimmung bei Wellensittichen.
Nie selbst nachberingen oder Ringe gewaltsam entfernen
Ist ein Ring zu eng, verletzt der Fuß sich oder sitzt ein Ring an der falschen Stelle, muss eine vogelkundige Tierarztpraxis entscheiden und handeln. Versuche nicht, einen Ring selbst aufzuschneiden oder zu biegen. Das kann zu schweren Verletzungen führen.
Andere Sittiche: Artenschutz separat prüfen
Die Antwort für Wellensittiche lässt sich nicht automatisch auf andere Sittich- und Papageienarten übertragen. Bei besonders geschützten Arten können artenschutzrechtliche Anzeige-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten gelten. Ob eine konkrete Art gemeldet oder gekennzeichnet werden muss, richtet sich unter anderem nach ihrem Schutzstatus und danach, ob sie in Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist.
Die Kennzeichnungspflicht nach § 12 Bundesartenschutzverordnung betrifft nicht pauschal „alle australischen Sittiche“, sondern die Arten, die in Anlage 6 aufgeführt sind. Für gezüchtete Vögel ist dabei regelmäßig ein geschlossener Ring vorgesehen; mögliche Kennzeichnungsmethoden sind in der Verordnung festgelegt.
Bei Arten mit Schutzstatus kann außerdem eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde bestehen. Vor Anschaffung, Zucht, Verkauf oder Abgabe solltest du deshalb Artname, wissenschaftlichen Namen, Herkunftsnachweis und die jeweils geltende Melde- bzw. Kennzeichnungspflicht mit der zuständigen Behörde klären.
Übersicht: Welche Pflichten gelten?
| Situation oder Artengruppe | Zuchtgenehmigung für private Hobbyzucht | Ring- und Meldepflicht | Was du prüfen solltest |
|---|---|---|---|
| Wellensittich | Keine frühere seuchenrechtliche Zuchtgenehmigung erforderlich | Keine allgemeine seuchenrechtliche Ring- oder Meldepflicht | Tierschutzgerechte Haltung, Gesundheitsvorsorge, Abgabeplanung und gegebenenfalls §-11-Frage bei gewerbsmäßiger Tätigkeit |
| Nymphensittich | Keine frühere seuchenrechtliche Zuchtgenehmigung erforderlich | Nicht pauschal beantworten: Schutzstatus und konkrete Vorgaben vorab prüfen | Aktuelle Auskunft der zuständigen Naturschutzbehörde einholen, insbesondere vor Zucht oder Abgabe |
| Rosellas, Singsittiche, Grassittiche und andere Arten | Keine frühere seuchenrechtliche Zuchtgenehmigung allein wegen Psittakose | Abhängig von Art, Schutzstatus und Anlage 6 BArtSchV; keine Pauschalregel | Wissenschaftlichen Namen, Herkunftsnachweise, Melde- und Kennzeichnungspflichten mit der zuständigen Naturschutzbehörde abklären |
| Gewerbsmäßige Vogelzucht | § 11 TierSchG kann eine behördliche Erlaubnis erforderlich machen | Zusätzliche Artenschutzpflichten abhängig von der gehaltenen Art | Vor Beginn Veterinäramt und bei geschützten Arten Naturschutzbehörde kontaktieren |
Hinweis: Diese Übersicht ist eine Orientierung. Die verbindliche Einstufung einer Art und die Anwendung im Einzelfall nimmt die jeweils zuständige Behörde vor.
Verantwortung vor der Zucht
Auch wenn die private Nachzucht rechtlich möglich sein kann, ist sie nur vertretbar, wenn du auf Gesundheitsprobleme, Konflikte und die Versorgung von Jungvögeln vorbereitet bist. Eine Henne kann beispielsweise Legenot entwickeln; das ist ein tierärztlicher Notfall. Auch Eltern können bei Stress die Brut abbrechen oder Jungvögel nicht ausreichend versorgen.
Plane daher nicht nur den Nistkasten, sondern auch mögliche Schwierigkeiten: Tierarztkosten, getrennte Unterbringung, Ruhe für das Zuchtpaar, sichere Abgabeplanung und die Bereitschaft, alle Jungtiere dauerhaft zu behalten. Informationen zur Vorbereitung findest du unter Wellensittiche selber züchten.
Checkliste: Bin ich bereit für die Zucht?
- Gesundheit: Beide Elterntiere wurden vogelkundig untersucht und zeigen keine Krankheitsanzeichen.
- Alter und Reife: Die Tiere sind körperlich ausgereift; bei Zweifel entscheidet die vogelkundige Praxis.
- Herkunft: Herkunft, Alter und – soweit möglich – Verwandtschaft der Vögel sind dokumentiert.
- Platz: Es gibt sichere Trenn- und Unterbringungsmöglichkeiten bei Konflikten, Krankheit oder unerwartetem Nachwuchs.
- Finanzen: Tierärztliche Untersuchungen, Notfallbehandlung und dauerhafte Versorgung sind finanziell abgesichert.
- Abgabeplan: Kein Jungvogel muss aus Platzmangel zu früh abgegeben werden; alle können notfalls dauerhaft bleiben.
- Fachliche Hilfe: Eine vogelkundige Tierarztpraxis und die jeweilige Notfallnummer sind bekannt.
Wellensittiche selber züchten: Voraussetzungen und Vorbereitung
Gesundheitscheck, Raumplanung, Nistkasten, Fütterung, Brutverlauf und die sichere Versorgung von Jungvögeln: In unserem ausführlichen Ratgeber findest du die wichtigsten Grundlagen vor einer geplanten Wellensittichzucht.
Zum ZuchtratgeberHäufige Fragen zur Zuchtgenehmigung
Brauche ich für Wellensittiche noch eine Zuchtgenehmigung?
Für die private Hobbyzucht von Wellensittichen brauchst du grundsätzlich keine frühere Zuchtgenehmigung nach der aufgehobenen Psittakose-Verordnung. Bei gewerbsmäßiger Zucht kann jedoch eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz relevant sein.
Besteht für Wellensittiche noch eine Ringpflicht?
Für private Wellensittichnachzuchten besteht keine allgemeine seuchenrechtliche Ringpflicht mehr. Freiwillige Ringe können für Dokumentation und Zuordnung hilfreich sein, müssen aber fachgerecht ausgewählt und angebracht werden.
Ab wann gilt Vogelzucht als gewerbsmäßig?
Das wird im Einzelfall durch die zuständige Behörde beurteilt. Regelmäßigkeit, Umfang, Verkaufsabsicht und Organisation können eine Rolle spielen. Eine bundesweit geltende Grenze von drei Zuchtpaaren gibt es nicht. Kläre bei planmäßiger oder regelmäßiger Abgabe von Jungvögeln frühzeitig die Situation mit deinem Veterinäramt.
Benötigen Rosellas oder andere australische Sittiche eine Ringpflicht?
Das hängt von der konkreten Art und ihrem aktuellen Schutzstatus ab. Kennzeichnungspflichten ergeben sich nicht pauschal für alle australischen Sittiche, sondern insbesondere aus Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung. Frage vor Zucht oder Anschaffung bei der zuständigen Naturschutzbehörde nach.
Muss ich eine Zufallsbrut bei Wellensittichen melden?
Für Wellensittiche besteht daraus grundsätzlich keine allgemeine seuchenrechtliche Meldepflicht. Dennoch bleibst du für die Gesundheit der Eltern und die Versorgung aller Jungvögel verantwortlich. Bei anderen, geschützten Arten können andere Meldepflichten gelten.
Fazit
Für die private Hobbyzucht von Wellensittichen besteht seit 2012 grundsätzlich keine frühere Zuchtgenehmigung oder seuchenrechtliche Ringpflicht mehr. Das entbindet Halter aber weder von den Vorgaben des Tierschutzgesetzes noch von der Verantwortung für jedes einzelne Tier.
Bei regelmäßiger, umfangreicher oder gewerbsmäßiger Zucht kann eine §-11-Erlaubnis relevant werden. Bei anderen Sittich- und Papageienarten musst du Schutzstatus, Herkunftsnachweise, Meldung und Kennzeichnung für die konkrete Art immer individuell bei der zuständigen Behörde prüfen.
Wo kann ich eine Zuchtgenehmigung für Wellensittiche machen, geht es nur da wo man wohnt oder kann ich das überall machen wo ich möchte, weil einen die leite woanders vielleicht sympathischer sind oä..?
Was kostet das? Welche Sachen muss man wissen?
Mfg
Eine Zuchtgenehmigung für Wellensittiche ist nicht mehr erforderlich. Du kannst als Vogelhalter bzw. Züchter einen Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz ablegen. Alle Informationen findest du auf der Webseite vom Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V..
Wo kann ich für die Vögel eine Zuzugsgenehmigung beantragen hat da jemand eine Telefonnummer?
Gilt das mit der Zucht nur bei Wellensittichen oder auch bei anderen Vögeln insbesondere Sittichen? Danke Euch
Der Wegfall der Zuchtgenehmigung ist gleichzeitig der Wegfall der Psittakose-Verordnung in Deutschland. Deutschland war das einzige Land in der Europäischen Union, welches eine staatliche Bekämpfung der Psittakose in einem Gesetz verankert hatte. Die Diskussion beim Wegfall der Psittakose-Verordnung war sehr intensiv, jedoch gab es in 10 Jahren gerade mal knapp 150 Psittakosefälle. Vogelhalter mussten immer nach Paragraf 17g Tierseuchengesetz eine Zuchtgenehmigung beantragen. Dort war auch geregelt, dass eine Kennzeichnungspflicht (Ringpflicht) bestand. Mit dem Wegfall der Psittakose-Verordnung brauchen alle Psittaciden– Halter bzw. Züchter keine Zuchtgenehmigung mehr. Kennzeichnung von Sittichen und Papageien mit Vogelringen ist nicht mehr erforderlich. Eine Ring- und Buchführungspflicht nach der Psittakose-Verordnung ist damit auch weggefallen, es sei denn die Vogelart ist in der Anlage 6 Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführt.
Nach dem Wegfall der Psittakose-Verordnung und der Ringpflicht bleibt für Vogelhalter, die mit dem Gedanken spielen zu züchten, eine Fürsorgepflicht. Jeder sollte im Vorfeld, von einem vogelkundigen Tierarzt abklären lassen, ob die Vögel gesund sind.